Greefrath Dentaltechnik
Philosophie
Das Meisterlabor Greefrath Dentaltechnik stellt natürlich aussehende, ästhetische Zähne mit zertifizierten Materialien in anspruchsvoller und verlässlicher Qualität her. Mit über drei Jahrzehnten Berufserfahrung arbeiten wir am Gleichklang von Ästhetik und Funktionalität. Alle Arbeiten werden in Oberhausen Holten angefertigt und gehen durch die Hand des Zahntechnikermeisters Tobias Greefrath. Dies garantiert die hohe Qualität. Regelmäßige Weiterbildung ermöglicht uns anspruchsvollen hochwertigen Zahnersatz in einer Fusion von Handwerk und Hightech. Direkte Kommunikation und hoher Service sind uns wichtig um gemeinsam mit Zahnarzt, Patient und Zahntechniker bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
Leistungsspektrum
Kronen / Brücken
Implantatkonstruktionen für festsitzenden und kombinierten Zahnersatz
Teilkronen / Inlays / Veneers
Vollkeramik in Zirkon und IPS e.max
Zirkongerüste mit optimaler Verblendunterstützung
Teleskope mit nur einer Anprobe
Teleskope Zirkon / Peek
Teleskope Zirkon / Galvano
Teleskope EM / EM
Teleskope NEM / NEM
Partielle Prothesen
Totalprothetik TIF
Knirscherschienen
Retainer
Sportmundschutz
Aligner Therapie, Zahnkorrekturschienen
Wir über uns
Tobias Greefrath, Zahntechnikermeister
Hallo, ich heiße Tobias Greefrath. Meine Lehre begann ich vor gut 25 Jahren in einem Speziallabor für Teleskoptechnik und Keramik. Nach der mit Auszeichnung bestanden Gesellenprüfung blieb ich meinem Lehrbetrieb eine gute Zeit treu. In den darauf folgenden Jahren eignete ich mir Wissen in kleinen sowie in großen Laboren an. Auch in den Niederlanden erwarb ich Fertigkeiten und Techniken, die ich unter anderem gern in meine Arbeiten mit einbringe.
Als Abteilungs- und Laborleiter, erlangte ich Kenntnisse in allen Bereichen der Zahntechnik und Einblicke in verschiedenste Philosophien der Fertigung.
Nach dem erfolgreichen Besuch der Kölner Meisterschule und etlicher Fortbildungen, stelle ich nun in meinem eigenen Labor in Oberhausen Holten, Zahnersatz mit der bestmöglichen Fusion aus Handwerk und Hightech her.
Tharshiga Greefrath, Zahntechnikerin
Hallo, ich bin Tharshiga Greefrath. Meine Erfahrungen in der Zahntechnik beziehen sich nun auch auf über 10 Jahre. Mit meiner Ausbildung und etlichen Fortbildungen, kann ich heute glücklich auf meine Berufswahl zurückschauen und meine erlernten Kenntnisse und Fertigkeiten in unsere Arbeiten mit einfließen lassen.
Auch mit meiner Aligner Therapie konnte ich selbst Erfahrungen sammeln und wichtige Punkte erkennen und umsetzen, damit das Tragen und schnell Erreichen des Zieles komfortabel wird.
Kontakt
Greefrath Dentaltechnik
Emmericher Str. 70a
46147 Oberhausen
Tel.: 0208 635 777 00
Web: www.greefrath-dentaltechnik.de
E-Mail: info@greefrath-dentaltechnik.de
Impressum
Greefrath Dentaltechnik
Emmericher Str. 70a
46147 Oberhausen
Telefon 0208 635 777 00
E-Mail: info@greefrath-dentaltechnik.de
Inhaber: Tobias Greefrath
Rechtsform: Einzelunternehmen
Aufsichtsbehörde: Handwerkskammer Düsseldorf
USt-IdNr.: DE319153695
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Der VDZI empfiehlt den Betrieben seiner Mitgliedsinnungen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahntechniker-Handwerks unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit ihren Kunden. Es steht den Betrieben frei, abweichende Regelungen zu treffen.
Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahntechnikers ausgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen verbindlich.
2. Preise
2.1 Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung, laut individueller Preisliste des Labors, gültigen Preisen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2 Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültige individuelle Preisliste des Labors. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Erhöhungen bis 10% werden vom Auftraggeber ohne vorherige Rückfrage anerkannt. Bei Erhöhungen über 10% erfolgt vor Beginn der Arbeit Abstimmung mit dem Auftraggeber. Änderungen der Preise für gesondert zu berechnende Materialien (z.B. Zähne, Edelmetall u.a.) verändern den Kostenvorschlag in jedem Fall.
3. Lieferzeit
Lieferfristen werden nach bestem Vermögen angegeben. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzuges des Auftragsnehmers, oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit, vom Vertrage zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
4. Versand
4.1 Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
5. Haftung
5.1 Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Arbeitsmodelle zur Verfügung zu stellen. Bei Passungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb von 10 Werktagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen; neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen. Diese Regelungen finden nur auf offene Mängel Anwendung.
5.2 Mängelansprüche sind auf das Recht der Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache beschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Bei Fehlschlagen der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrage zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6. Arbeitsunterlagen
Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen. Diese Unterlagen sind für den Sitz im Mund von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen fehlerhafter Modelle und Abformungen muss in jedem Falle der Auftraggeber einstehen.
7. Material- und Zubehörteilstellung
Vom Auftraggeber angelieferte Materialien (Edelmetall, Zähne etc.) oder Zubehörteile (Fertigteile, z.B. Geschiebe, Gelenke etc.) können mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden. Misserfolge auf Grund fehlerhafter, vom Auftraggeber angelieferter Materialien und Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien oder Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigener Angelegenheit aufwendet.
8. Zahlung
8.1 Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 – 14 Tagen nach Rechnungseingang. Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) bei Rechtsgeschäften an denen Verbraucher beteiligt sind (§ 288 Abs. 1 BGB) bzw. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) bei Rechtsgeschäften an denen keine Verbraucher beteiligt sind, berechnet werden.
8.2 Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen, aus der Geschäftsverbindung.
9.2 Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages an den Auftragnehmer ab.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Laboratoriums.
10.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Laboratoriums, sofern
a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
b) Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
Datenschutzerklärung
Datenschutzbestimmungen
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
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Sofern Sie es von uns verlangen, gewähren wir Ihnen Einblick in die über Sie gespeicherten Daten, beziehungsweise löschen diese. Wenn Sie Daten berichtigen, löschen oder einsehen wollen, genügt hierfür ein Schreiben an die im Impressum angegebene Adresse.
Im Rahmen der Benachrichtigung unserer Kunden über Produktneuheiten, etc. senden wir Ihnen E-Mails nur zu, sofern Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen.
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